Der Transport von Lithium-Ionen-Batterien wird durch das Gefahrgutrecht (ADR) geregelt. Daher möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die ADR Vorschriften von Ihnen als Versender unbedingt einzuhalten sind.
Aus diesem Grund, müssen lose Akkus speziell transportiert werden und sind vorab unbedingt explizit für die Abholung anzumelden.
Defekte bzw. beschädigte Lithium-Ionen-Batterien dürfen aus Sicherheitsgründen nicht zurückgesendet und müssen eigenständig entsorgt werden.
Eine beschädigte Batterie liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
Eine große Herausforderung bei der Aufarbeitung von IT-Geräten ist die zunehmende Zahl von bei ihrer Rückgabe nicht vollständig entsperrten Geräten. Solche Sperren erschweren den Zugriff auf das Gerät und verhindern so die Aufarbeitung und ggf. Datenlöschung der Geräte.
Das hat zur Folge, dass die gesperrten Geräte ausgesondert, zwischengelagert und erneut aufgearbeitet werden müssen, falls ein Entsperren ermöglicht werden konnte. Sollte ein Entsperren nicht möglich sein, ist das gesperrte Gerät im Zweifel zu zerstören, wodurch zusätzliche Kosten entstehen und Ressourcen belastet werden.
Bitte beachten Sie, dass sich die CHG-MERIDIAN AG aus diesem Grund vorbehält, für jedes gesperrte Geräte eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 35,- EUR zu berechnen.