Die eingebauten Speicher wie Festplatten, Flash- und Arbeitsspeicher sammeln mehrere Gigabyte an Daten während der Nutzung wie z. B. personenbezogene Daten in Adressbüchern.
Mit den Altgeräten können die gespeicherten Daten auf den Zweitmarkt gelangen. Das ist besonders kritisch, wenn man als Geheimnisträger per Gesetz verpflichtet ist, fremde Daten zu schützen, wie es bei z.B. Anwälten, Steuerberatern, Ärzten oder Personalabteilungen der Fall ist. Nur mit einem Löschprotokoll kann eine Löschung zuverlässig nachgewiesen werden.
Durch den Werkseinstellungen-Reset wird die Drucker-Software wieder in ihren Ursprungszustand versetzt. Es gehen dabei zwar alle vorgenommenen Einstellungen verloren, Daten auf den Speichermedien sind davon aber nur sehr selten betroffen.
Zum Thema OPS Datensicherheit stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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